Promotion und Zeugnis

Zeugnis
Das Zeugnis wird jeweils am Ende eines Semesters ausgegeben. Es gibt Auskunft über Leistungen, Lern- und Arbeitsverhalten sowie Betragen. Wichtige Informationen enthält das amtliche Beiblatt zum Zeugnis.

Zwischenberichte
Sie erscheinen jeweils etwa acht Wochen vor Semesterende (im November und im Mai) und informieren über den aktuellen Leistungsstand. Im Zwischenbericht werden die Noten der Promotionsfächer auf Zehntel gerundet.

Jahreszeugnis
In der Schule ist das Zeugnis ein Mittel zur Einschätzung des Leistungsstandes der Schülerinnen und Schüler und dient auch der Information der Erziehungsberechtigten. Bislang erhielten alle Schülerinnen und Schüler der Realschulen zwei Semesterzeugnisse pro Jahr – je eines pro Semester. Die Regierung hat nun eine Anpassung beschlossen und die entsprechende «Verordnung über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I» angepasst. Ziel der Einführung eines Jahreszeugnisses ist es, die Wertung eines ganzen Schuljahres zu berücksichtigen und eine starke Konzentration von Prüfungen, insbesondere unmittelbar vor der Zeugnisausgabe, vorzubeugen und somit die Schülerinnen und Schüler zu entlasten. Neu erhalten alle Schülerinnen und Schüler jeweils Mitte Schuljahr von ihren Klassenlehrpersonen ein Semesterzeugnis und am Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis. Die Noten werden jeweils fortlaufend berechnet. Das heisst die Noten aus dem 1. Semester werden im Semesterzeugnis abgebildet. Die Noten im Jahreszeugnis bilden sich aus dem 1. und 2. Semester. Während des Semesters erhalten die Schülerinnen und Schüler weiterhin einen Zwischenbericht, der über den aktuellen Stand Auskunft gibt. Die Abschlusszeugnisse der 4. Klassen werden zu zwei Dritteln aus den Noten des Jahreszeugnisses des laufenden Schuljahres und zu einem Drittel aus den Ergebnissen der Abschlussprüfung berechnet. Schülerinnen und Schüler, welche eine Durchschnittsnote von mindestens 4.0 erreichen, haben Anspruch auf ein Abschlusszeugnis.

Promotionsfächer
Deutsch
Englisch
Französisch
Mathematik (doppelt gezählt)
NT (Natur und Technik = Biologie, Physik und Chemie)
RZG (Geografie, Staatskunde, Geschichte)

Promotionsnote 1. – 3. Klasse
Berechnung: (D + E + F + 2 * Mathe + NT +RZG)/7

Promotionsnote 4. Klasse
Berechnung: (D + E + 2 * Mathe + NT +RZG)/6

Promotionsbestimmungen

1. Semester/1. Klasse:

Schüler der ersten Schulstufe der Realschule, die am Ende des ersten Semesters einen tieferen Promotionsdurchschnitt als 4.0 erreichen, können bei Semesterwechsel vom Schulamt auf Antrag der Klassenkonferenz in die erste Schulstufe der Oberschule umgeteilt werden.

Die Entscheidung des Schulamtes stützt sich auf eine Gesamtbeurteilung der Klassenkonferenz, die den tatsächlichen Leistungsstand, die Lernfortschritte und eine Prognose über die voraussichtliche weitere schulische Entwicklung des Schülers berücksichtigt.

2. Semesterzeugnis/1.-3. Klasse:

Promotionsnote unter 4 bedeutet Wiederholung der Klasse oder Umteilung in die Oberschule; bei einer Promotionsnote unter 3.8 erfolgt in der Regel eine Umteilung in die Oberschule

Betragensnote

Die Betragensnote an der RSB ergibt sich aus der Anzahl der Verstösse gegen die Hausordnung.

Anzahl Punkte

Auswirkung

0 Punkte

Belohnung

1 – 8 Punkte

a

9 – 16 Punkte

b

17 und mehr Punkte

c

Ein Punkteabbau ist möglich. (siehe Betragen).

Die Verstösse gegen die Hausordnung werden ins WoKo (Elterneinsicht) und ins LehrerOffice (Verwaltung durch die Klassenlehrperson) eingetragen.