Einleitung – Informatik im Alltag – Reglement – ECDL
Einleitung
Nach Lehrplan ist die Informatik folgendermassen auf die Klassenstufen verteilt:
- 1. Klasse Pflichtfach 1 Lektion
- 2. Klasse Pflichtfach 1 Lektion
- 3. Klasse Wahlfach 1 Lektion
- 4. Klasse Wahlfach 2 Lektionen (ECDL)
Tastaturschreiben 1. Klasse
Das Ziel des Tastaturschreibens ist die Beherrschung des Zehn-Fingersystems. Wir verwenden ein Tastatur Schreibprogramm. Das Programm ist auf einer CD. Deshalb können es die Schülerinnen und Schüler auch zu Hause benutzen.
Informatik-Inhalte 1. bis 3. Klasse
Das Ziel ist es, die Jugendlichen mit Standard-Software vertraut zu machen.
Von der 1. bis zur 3. Klasse werden unter anderem Grundlagen erarbeitet zu ...
- Nutzung des Betriebssystem Windows (1. Klasse)
- Textverarbeitung mit Word (1. - 3. Klasse)
- Tabellenkalkulation mit Excel (1. – 2. Klasse)
- Datenbank mit Access (3. Klasse)
- Präsentationssoftware mit Powerpoint (2. und 3. Klasse)
- Internetnutzung mit Internet-Explorer und Outlook (1.-3. Klasse)
- Grafiksoftware (CorelDraw und Corel Photopaint)
viele weitere Themen besprochen.
Vor- und Nachteile der Informatik ...
Dann geht es auch darum, die Vorteile der Computernutzung sowie deren Auswirkungen im Berufsleben zu ergründen, aber auch die vielen damit verbundenen Gefahren einschätzen zu lernen.
Informatik im Alltag
Der Computer soll gleichzeitig als praktisches Hilfsmittel in den einzelnen Fächern und als Lernmedium dienen. Für die Fremdsprach-Lehrmittel sind auf dem Schulnetz die entsprechenden Lern-Programme vorhanden.
Oft geht es um konkrete Fragestellungen, wo Standardanwendungen zweckmässig eingesetzt werden – seltener um Drill-Übungen – z.B.
im Mathematikunterricht wird Excel und Cabri-Geometer eingesetzt,
im Deutschunterricht wird geschrieben, recherchiert und präsentiert,
usw.
Die Nutzung in den einzelnen Unterrichtsfächern ist möglich, weil neben dem Computerraum mit 17 Computern auch 8 Klassenzimmer mit je 4 Computern ausgestattet sind.
Anspruchsvollere Multimedia-Anwendungen wie Videoschnitt erfolgt auf Mac der „Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Schul- und Jugendfotografie“.
Computerzugänge und Mail-Adressen für Schüler/innen
Jede Schülerin und jeder Schüler und alle Lehrpersonen besitzen einen persönli-chen Zugang. So ist es möglich, dass sich jemand an irgendeinem Computer in einer liechtensteinischen Schule anmelden kann und er hat dann immer Zugang zu seinen persönlichen Dokumenten. Der Zugang ist über einen Benutzer-Namen und ein persönliches Kennwort geschützt.
Mit dem Zugang erhält jeder Benutzer ein Mail-Konto auf dem Schulnetz-Server.
Regeln
Um eine missbräuchliche Verwendung einzuschränken, wurde ein liechtensteinisches Schul-Informatik-Reglement geschaffen. Die Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht über das Reglement informiert.
Vernetzung
Die Computer der Schulen sind in das Schulnetz Liechtenstein integriert und über Glasfaserleitungen mit den Serverdiensten verbunden. Dieses Netzwerk wird von der Arbeitsstelle Schulinformatik Vaduz (assi) verwaltet.
Schul-Informatik-Reglement in Liechtenstein
Die wichtigsten Punkte daraus sind:
1. Allgemeine Grundsätze
- Die Benutzerinnen und Benutzer tragen persönlich die Verantwortung für den zweckentsprechenden Umgang mit den Informatikmitteln und Dokumenten sowie für die persönlichen Dokumente.
- Unzulässig ist jede Art der Verwendung von Informatikmitteln und Dokumenten, welche die Schule oder Dritte materiell oder ideell schädigt oder schädigen könnte. Dazu gehören unerlaubte Zugriffe auf private oder urheberrechtlich geschützte Dokumente und Sicherheitsexperimente am Netz.
- Die Installation jeglicher Software, insbesondere solche aus dem Internet, und (lokale) Systemänderungen dürfen einzig von den Netzadministratoren, Super-usern und von Lehrpersonen mit Administratorenrecht vorgenommen werden.
2. Netz-Zugang
- Die persönlichen Accounts beschränken sich auf eine Person, sind also nicht übertragbar. Kennwörter sind zweckmässig einzusetzen und geheim zu halten.
- Die Nutzung der Dienste muss kostenbewusst und mit möglichst geringer Netzbelastung erfolgen. Mit speicherintensiven Dateien (wie Bild- und Toninhalte) ist zurückhaltend umzugehen. Verboten ist die Verwendung kostenpflichtiger Dienste.
- Der Zugang zu den Computern ist für die Schülerinnen und Schüler nur bei Anwesenheit einer Lehr- oder Aufsichtsperson erlaubt.
- Die Schülerinnen und Schüler dürfen auf ihren persönlichen Laufwerken nur Daten speichern, die im direkten Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.
3. E-Mail
- Benutzerinnen und Benutzer tragen die Verantwortung für die von ihnen verschickten oder gespeicherten Mails. Sie sind verantwortlich dafür, dass ihre Mails keine Inhalte, die in irgendeiner Weise gegen ein Gesetz verstossen, aufweisen.
4. (7.) Haftung, Missbräuche und Kontrollrecht
- Für fahrlässige oder gar böswillige Beschädigungen von Hard- oder Software oder von sonstigen EDV-Einrichtungen kann der Verursacher finanziell und disziplinarisch verantwortlich gemacht werden.
Sanktionen
Verstösse gegen das Reglement ziehen Strafen nach sich. Dies kann von einer Verwarnung über das Sperren eines Accounts für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit bis zur Strafverfolgung gehen. Schwerwiegende Tatbestände sind zB.
- Angriffe auf Mailserver (Mailbomben)
- Verwendung eines fremden Accounts (Schüleraccount/ Lehrer-Account)
- Versand von anonymen und/oder niveaulosen Mails an Schüler/Lehrer
- Hacking in fremden Strukturen und Verzeichnissen
- Verbreitung von unsittlichem oder rassistischem Wortlaut über Internet
- Download und Besitz von Programmen, die auf Systemstörungen bedacht sind
- Aktivieren von Tools, die den reibungslosen Datenfluss im Netz stören
- Besitz von unerlaubtem Material im persönlichen Verzeichnis
(Pornographie, Rassismus, Gewalt, und ähnliches)
ECDL in der 4. Klasse der Realschule Balzers
Im Unterricht werden vier bis sieben Teile des europäischen Computer-Führerscheines ECDL vorbereitet und geprüft.
Was ist ECDL?
Die European Computer Driving Licence bescheinigt praktische Fertigkeiten in den gebräuchlichsten Computeranwendungen. Der international anerkannte Ausweis entspricht den Anforderungen der modernen Arbeitswelt. Es dient nicht nur als aussagekräftiger Fähigkeitsnachweis für Arbeitgeber, sondern auch als Grundlage für weiterführende Ausbildungen und bildet eine Voraussetzung für die berufliche Entwicklung.
Die European Computer Driving Licence ist eine Initiative des Dachverbandes der Europäischen Computergesellschaften CEPIS. Die ECDL Foundation, eine Non-Profit-Organisation mit Sitz in Dublin, garantiert die Einhaltung des einheitlichen Standards und stellt die fortlaufende Weiterentwicklung sicher.
Im Zentrum der Prüfungen stehen praktische Aufgaben, wie sie beim täglichen Umgang mit dem Computer vorkommen. Mit vier abgelegten Tests erhält man das Startzertifikat, mit sieben den vollständigen Ausweis. Ab der ersten Prüfung hat man 3 Jahre Zeit, um die weiteren Test zu absolvieren.
Die Bausteine des ECDL
Modul 1 Grundlagen der Informationstechnologie (IT)
Modul 2 Computerbenutzung mit Windows und Dateimanagement
Modul 3 Textverarbeitung mit Word
Modul 4 Tabellenkalkulation mit Excel
Modul 5 Datenbank mit Access
Modul 6 Präsentation mit Powerpoint
Modul 7 Information und Kommunikation mit Internet-Explorer und Outlook
Konkret:
Die Schülerinnen und Schüler lernen in der 1. bis 3. Realschulklasse an Hand von Standardsoftware die Möglichkeiten des Betriebssystem Windows, von Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationsprogramm, Datenbank, Internet und Grafikanwendungen kennen.
In der 4. Klasse wird mit Hilfe von üblichen Lehrmitteln (BitMedia-CD, Herdt- oder Wings-Hefte) der ECDL-Stoff repetiert. Die Schülerinnen und Schüler können die ECDL-Online-Prüfungen im gewohnten Rahmen ablegen. Ein Teil der Kosten für Ausweise und Tests übernimmt das Land Liechtenstein, den Jugendlichen müssen ein Teilbetrag bezahlen.
Wenn sich jemand für die noch fehlenden Module interessiert, so hat er drei Jahre Zeit, diese Module an irgendeinem Testcenter nachzuholen.
Einleitung – Informatik im Alltag – Reglement – ECDL
Einleitung
Nach Lehrplan ist die Informatik folgendermassen auf die Klassenstufen verteilt:
- 1. Klasse Pflichtfach 1 Lektion
- 2. Klasse Pflichtfach 1 Lektion
- 3. Klasse Wahlfach 1 Lektion
- 4. Klasse Wahlfach 2 Lektionen (ECDL)
Tastaturschreiben 1. Klasse
Das Ziel des Tastaturschreibens ist die Beherrschung des Zehn-Fingersystems. Wir verwenden ein Tastatur Schreibprogramm. Das Programm ist auf einer CD. Deshalb können es die Schülerinnen und Schüler auch zu Hause benutzen.
Informatik-Inhalte 1. bis 3. Klasse
Das Ziel ist es, die Jugendlichen mit Standard-Software vertraut zu machen.
Von der 1. bis zur 3. Klasse werden unter anderem Grundlagen erarbeitet zu ...
- Nutzung des Betriebssystem Windows (1. Klasse)
- Textverarbeitung mit Word (1. - 3. Klasse)
- Tabellenkalkulation mit Excel (1. – 2. Klasse)
- Datenbank mit Access (3. Klasse)
- Präsentationssoftware mit Powerpoint (2. und 3. Klasse)
- Internetnutzung mit Internet-Explorer und Outlook (1.-3. Klasse)
- Grafiksoftware (CorelDraw und Corel Photopaint)
viele weitere Themen besprochen.
Vor- und Nachteile der Informatik ...
Dann geht es auch darum, die Vorteile der Computernutzung sowie deren Auswirkungen im Berufsleben zu ergründen, aber auch die vielen damit verbundenen Gefahren einschätzen zu lernen.
Informatik im Alltag
Der Computer soll gleichzeitig als praktisches Hilfsmittel in den einzelnen Fächern und als Lernmedium dienen. Für die Fremdsprach-Lehrmittel sind auf dem Schulnetz die entsprechenden Lern-Programme vorhanden.
Oft geht es um konkrete Fragestellungen, wo Standardanwendungen zweckmässig eingesetzt werden – seltener um Drill-Übungen – z.B.
im Mathematikunterricht wird Excel und Cabri-Geometer eingesetzt,
im Deutschunterricht wird geschrieben, recherchiert und präsentiert,
usw.
Die Nutzung in den einzelnen Unterrichtsfächern ist möglich, weil neben dem Computerraum mit 17 Computern auch 8 Klassenzimmer mit je 4 Computern ausgestattet sind.
Anspruchsvollere Multimedia-Anwendungen wie Videoschnitt erfolgt auf Mac der „Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Schul- und Jugendfotografie“.
Computerzugänge und Mail-Adressen für Schüler/innen
Jede Schülerin und jeder Schüler und alle Lehrpersonen besitzen einen persönli-chen Zugang. So ist es möglich, dass sich jemand an irgendeinem Computer in einer liechtensteinischen Schule anmelden kann und er hat dann immer Zugang zu seinen persönlichen Dokumenten. Der Zugang ist über einen Benutzer-Namen und ein persönliches Kennwort geschützt.
Mit dem Zugang erhält jeder Benutzer ein Mail-Konto auf dem Schulnetz-Server.
Regeln
Um eine missbräuchliche Verwendung einzuschränken, wurde ein liechtensteinisches Schul-Informatik-Reglement geschaffen. Die Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht über das Reglement informiert.
Vernetzung
Die Computer der Schulen sind in das Schulnetz Liechtenstein integriert und über Glasfaserleitungen mit den Serverdiensten verbunden. Dieses Netzwerk wird von der Arbeitsstelle Schulinformatik Vaduz (assi) verwaltet.
Schul-Informatik-Reglement in Liechtenstein
Die wichtigsten Punkte daraus sind:
1. Allgemeine Grundsätze
- Die Benutzerinnen und Benutzer tragen persönlich die Verantwortung für den zweckentsprechenden Umgang mit den Informatikmitteln und Dokumenten sowie für die persönlichen Dokumente.
- Unzulässig ist jede Art der Verwendung von Informatikmitteln und Dokumenten, welche die Schule oder Dritte materiell oder ideell schädigt oder schädigen könnte. Dazu gehören unerlaubte Zugriffe auf private oder urheberrechtlich geschützte Dokumente und Sicherheitsexperimente am Netz.
- Die Installation jeglicher Software, insbesondere solche aus dem Internet, und (lokale) Systemänderungen dürfen einzig von den Netzadministratoren, Super-usern und von Lehrpersonen mit Administratorenrecht vorgenommen werden.
2. Netz-Zugang
- Die persönlichen Accounts beschränken sich auf eine Person, sind also nicht übertragbar. Kennwörter sind zweckmässig einzusetzen und geheim zu halten.
- Die Nutzung der Dienste muss kostenbewusst und mit möglichst geringer Netzbelastung erfolgen. Mit speicherintensiven Dateien (wie Bild- und Toninhalte) ist zurückhaltend umzugehen. Verboten ist die Verwendung kostenpflichtiger Dienste.
- Der Zugang zu den Computern ist für die Schülerinnen und Schüler nur bei Anwesenheit einer Lehr- oder Aufsichtsperson erlaubt.
- Die Schülerinnen und Schüler dürfen auf ihren persönlichen Laufwerken nur Daten speichern, die im direkten Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.
3. E-Mail
- Benutzerinnen und Benutzer tragen die Verantwortung für die von ihnen verschickten oder gespeicherten Mails. Sie sind verantwortlich dafür, dass ihre Mails keine Inhalte, die in irgendeiner Weise gegen ein Gesetz verstossen, aufweisen.
4. (7.) Haftung, Missbräuche und Kontrollrecht
- Für fahrlässige oder gar böswillige Beschädigungen von Hard- oder Software oder von sonstigen EDV-Einrichtungen kann der Verursacher finanziell und disziplinarisch verantwortlich gemacht werden.
Sanktionen
Verstösse gegen das Reglement ziehen Strafen nach sich. Dies kann von einer Verwarnung über das Sperren eines Accounts für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit bis zur Strafverfolgung gehen. Schwerwiegende Tatbestände sind zB.
- Angriffe auf Mailserver (Mailbomben)
- Verwendung eines fremden Accounts (Schüleraccount/ Lehrer-Account)
- Versand von anonymen und/oder niveaulosen Mails an Schüler/Lehrer
- Hacking in fremden Strukturen und Verzeichnissen
- Verbreitung von unsittlichem oder rassistischem Wortlaut über Internet
- Download und Besitz von Programmen, die auf Systemstörungen bedacht sind
- Aktivieren von Tools, die den reibungslosen Datenfluss im Netz stören
- Besitz von unerlaubtem Material im persönlichen Verzeichnis
(Pornographie, Rassismus, Gewalt, und ähnliches)
ECDL in der 4. Klasse der Realschule Balzers
Im Unterricht werden vier bis sieben Teile des europäischen Computer-Führerscheines ECDL vorbereitet und geprüft.
Was ist ECDL?
Die European Computer Driving Licence bescheinigt praktische Fertigkeiten in den gebräuchlichsten Computeranwendungen. Der international anerkannte Ausweis entspricht den Anforderungen der modernen Arbeitswelt. Es dient nicht nur als aussagekräftiger Fähigkeitsnachweis für Arbeitgeber, sondern auch als Grundlage für weiterführende Ausbildungen und bildet eine Voraussetzung für die berufliche Entwicklung.
Die European Computer Driving Licence ist eine Initiative des Dachverbandes der Europäischen Computergesellschaften CEPIS. Die ECDL Foundation, eine Non-Profit-Organisation mit Sitz in Dublin, garantiert die Einhaltung des einheitlichen Standards und stellt die fortlaufende Weiterentwicklung sicher.
Im Zentrum der Prüfungen stehen praktische Aufgaben, wie sie beim täglichen Umgang mit dem Computer vorkommen. Mit vier abgelegten Tests erhält man das Startzertifikat, mit sieben den vollständigen Ausweis. Ab der ersten Prüfung hat man 3 Jahre Zeit, um die weiteren Test zu absolvieren.
Die Bausteine des ECDL
Modul 1 Grundlagen der Informationstechnologie (IT)
Modul 2 Computerbenutzung mit Windows und Dateimanagement
Modul 3 Textverarbeitung mit Word
Modul 4 Tabellenkalkulation mit Excel
Modul 5 Datenbank mit Access
Modul 6 Präsentation mit Powerpoint
Modul 7 Information und Kommunikation mit Internet-Explorer und Outlook
Konkret:
Die Schülerinnen und Schüler lernen in der 1. bis 3. Realschulklasse an Hand von Standardsoftware die Möglichkeiten des Betriebssystem Windows, von Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationsprogramm, Datenbank, Internet und Grafikanwendungen kennen.
In der 4. Klasse wird mit Hilfe von üblichen Lehrmitteln (BitMedia-CD, Herdt- oder Wings-Hefte) der ECDL-Stoff repetiert. Die Schülerinnen und Schüler können die ECDL-Online-Prüfungen im gewohnten Rahmen ablegen. Ein Teil der Kosten für Ausweise und Tests übernimmt das Land Liechtenstein, den Jugendlichen müssen ein Teilbetrag bezahlen.
Wenn sich jemand für die noch fehlenden Module interessiert, so hat er drei Jahre Zeit, diese Module an irgendeinem Testcenter nachzuholen.